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   BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R   

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https://dejure.org/2007,4317
BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R (https://dejure.org/2007,4317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung - Höhe - Anrechnung - abgebrochene Maßnahme - Ermessensfehlgebrauch - Berufsfindung - Referenzmaßnahme - Neigung - Umschulung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Teilförderung; Höhe; Anrechnung; abgebrochene Maßnahme; Ermessensfehlgebrauch; Berufsfindung; Referenzmaßnahme; Neigung; Umschulung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilhabe am Arbeitsleben - Unfallversicherungsträger - Höhe der Förderungskosten einer neuen Umschulungsmaßnahme - Anrechnung der Kosten der gescheiterten Umschulung - Höhe der Übergangsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Teilförderungsleistungen für eine Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben; Anspruch auf Teilförderung des Fachhochschulstudiums der Elektrotechnik; Festsetzung der Teilförderungsleistung unter Anrechnung von erbrachten Aufwendungen für eine abgebrochene Maßnahme

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufliche Reha - Umschulung - keine Anrechnung der Kosten einer gescheiterten Umschulung auf eine neue Maßnahme

  • Judicialis

    SGB VII § 35 Abs 1 Abs 1 S 1; ; SGB VII § 35 Abs 3; ; SGB VII § 26 Abs 2 Nr 2; ; SGB IX § 33 Abs 1; ; SGB I § 39 Abs 1 S 1; ; SGB I § 39 Abs 1 S 2; ; SGB X § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Höhe der Teilförderung, Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 43
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Kommen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Rehabilitationsträger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG, Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R = SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).

    Hingegen sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bezüglich der Ermessensbetätigung und ihres Ergebnisses, der Ermessensentscheidung, gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG darauf beschränkt zu kontrollieren, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), mit seiner Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, d.h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit und Ermessensmissbrauch; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R = a.a.O. RdNr. 20; Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 44/93 = SozR 3-5765 § 10 Nr. 3).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur

    Der für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20.3.2007 - B 2 U 18/05 R (SozR 4-2700 § 35 Nr. 1; dazu: Dahm WzS 2008, 117; Luthe, JurisPR-SozR 16/2007 Anm 2) eine solche Form der Leistungsgewährung nach § 35 Abs. 3 SGB VII, bei der sich der Betroffene die Leistung selbst beschafft und sie nicht von einem zuständigen Leistungsträger (§ 6 Abs. 1 SGB IX) - ggf unter Einschaltung Dritter (vgl § 5 Nr. 2, § 7 Abs. 1 SGB IX) - als Sachleistung erbracht wird, auch in Bezug auf ein Studium als gesetzeskonform angesehen.

    Dem entspricht es, in Grenzen und nach Maßgabe des oben beschriebenen Leistungsrechts den Betroffenen die LTA nicht nur durch Maßnahmen in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch Geldleistungen zu gewähren und durch eine finanzielle Teilförderung auf der Grundlage des § 35 Abs. 3 SGB VII einem behinderten Menschen zB die Teilnahme an einem von ihm selbst gewählten Studiengang zu ermöglichen (vgl BSG SozR 4-2700 § 35 Nr. 1) .

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Diese Regelungen geben einen Anspruch dem Grunde nach (BSG, Urteil vom 20.03.2007, B 2 U 18/05 R in SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).

    Damit steht die Frage, "ob" Leistungen zur Teilhabe zu erbringen sind (anders als die Auswahl derartiger Leistungen, vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2007, a.a.O.) nicht im Ermessen des Unfallversicherungsträgers.

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